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P. Ligorio

Anfänger

Beiträge: 26

Wohnort: Basel-Stadt

Beruf: Vorsorgeberater

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Mittwoch, 14. April 2010, 15:28

Konkurs

Empfehlenswert für Selbständigerwerbende (besonders Einzelunternehmer)

Leistungen der gebundenen Vorsorge, sowie Lebensversicherungen in der freien Vorsorge unterliegen dem Konkursprivileg. Was heisst das?

Sollte der Einzelunternehmer einen Konkurs anmelden müssen, haben die Gläubiger keien Zugriff auf Kapital welches in diesen zwei Anlagen investiert ist. Es fällt also nicht in die Konkursmasse.

Wichtig: In der freien Vorsorge muss die Begünstigte Person der Ehegatte sein oder die direkten Nachkommen, ansonsten gilt der Konkursprivileg nicht!

Die gebundene Vorsorge sowie die freie Vorsorge in der Lebensversicherung sind also optimale Instrumente um Kapial für die Pensionierung anzusparen.

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